Jeder SPU musste an die AWA (Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiete der Musik) pro angefangene Spielminute pro aufgezeichneten Song 0,20 Mark bezahlen. Die Mitschnitte durften nur in den Sendungen "Metronom" und "Podiumdiskothek" des Jugendstudios DT 64 beim staatlichen Berliner Rundfunk erfolgen. Wenn man Schallplatten abspielte, war die AWA-Gebühr schon im Kaufpreis z.B. von 16,10 Mark pro AMIGA-LP enthalten. Nach der Wende wurden die Aufführungsbestimmungen geändert, so dass der DJ nicht mehr für die GEMA-Gebühren verantwortlich ist, sondern der Veranstalter. Der Begriff GEMA bedeutet: "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".
Hier nun der letzte "Liebesbrief" der AWA-Bezirksdirektion Erfurt vom 24.09.1990:
Sehr geehrter Vertragspartner, mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wird das bisherige Verwaltungsgebiet der AWA Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Damit gilt ab 3.10.1990 die Urheberrechts-gesetzgebung der BRD, und die AWA b e e n d e t mit dem Beitritt ihre Tätigkeit als Inkassogesellschaft. Ausgehend davon ergibt sich auch die Notwendigkeit von Vertragskündigungen, und wir müssen den mit Ihnen geschlossenen Vertrag Nr. 090 521 310 zum 02.10.1990 k ü n d i g e n. Wir danken für die bisherige Zusammenarbeit und gehen davon aus, daß auch in den nächsten Jahren eine stabile Zusammenarbeit - dann allerdings mit der GEMA - auf Vertragsbasis erfolgt. Die GEMA ist vorerst unter der bisherigen AWA-Anschrift zu erreichen. Mit freundlichem Gruß - Eberhardt - Direktor